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Schutz der Kinder


Maßnahmen zum Schutz der unseren Leihomas anvertrauten Kinder sind unserem Dienst sehr wichtig und wir sorgen daher, so weit es uns möglich ist, dafür, sexuellen Mißbrauch und andere Gefährungen auszuschließen. Alle unsere Leihomas werden sorgfältig geprüft.

In einem Informationsgespräch, das in der Regel ein bis zwei Stunden dauert, werden die Personalien und die Ausweisnummer notiert. Neben steuerlichen und versicherungsrechtlichen Fragen erhalten die Leihomas auch Hinweise zur Tätigkeit und zum verantwortungsbewußten Umgang mit Kindern.

Von allen tätigen Leihomas liegt ein Führungszeugnis oder ein erweitertes Führungszeugnis vor. Alle neuen Leihomas werden bei erfolgreicher Vermittlung aufgefordert, als Voraussetzung für die Mitarbeit als Leihoma das erweiterte Führungszeugnis zu beantragen. Die Kosten dafür trägt der Leihomaservice München.

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Die Leihomas erhalten Verhaltensregeln, die sich am „Verhaltenskodex zur Prävention sexualisierter Gewalt“ vom 17.11.2007 des Kreisjugenring München – Land orientieren.

Damit verpflichtet sich eine Leihoma, die von unseren Dienst vermittelt werden möchte, alles zu tun, um die ihr anvertrauten Kinder vor körperlichen und seelischen Schäden, vor Mißbrauch und Gewalt zu schützen; die Persönlichkeit der Kinder zu achten; in den Beziehungen zu den Kindern verantwortungsbewußt mit Nähe und Distanz umzugehen.