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Grundlagen der Zusammenarbeit


  • Die Leihomas betreuen mit großem Engagement und viel Liebe die Kinder. Eine Wertschätzung dieser Arbeit sollte in unseren Augen selbstverständlich sein. Hier denken wir nicht nur an die materielle sondern auch an die immaterielle Seite.
  • Bei allen Entscheidungen, egal ob sie vom Leihomaservice, den Familien oder den Leihomas getroffen werden müssen, soll das Wohl der Kinder im Mittelpunkt stehen. Ist ein Kind nicht glücklich über die Auswahl seiner Leihoma, sollte dies von allen Seiten ernst genommen werden. Wünsche von Eltern oder Leihomas haben sich dem anzupassen.
  • Weder Kinder noch Leihomas möchten ins kalte Wasser geworfen werden. Eine vernünftige Einarbeitungszeit, in der die Eltern bei Fragen oder Problemen noch ansprechbar sind, sollte berücksichtigt werden.
  • Zu einer guten Kooperation tragen Informationen bei. Zum Beispiel über Krankheiten oder Allergien der Kinder können diese ebenso lebenswichtig sein wie eine Telefonnummer für den Notfall. Der Erste-Hilfe-Schrank sollte der Leihoma bekannt sein, auch Aufbewahrungsorte für Ersatzkleidung, Schnuller oder Windeln. Ein Suchen in fremden Schränken ist für jeden peinlich. Über Erziehungsgrundsätze oder Gewohnheiten zum Beispiel zum Fernsehen bzw. Rituale etwa zum Einschlafen zu sprechen, verhindert Mißverständnisse und Ärgernisse.
  • Wird die Arbeit zwischen Familie und Kindern beendet, sollten die Kinder darauf vorbereitet werden. Zwischen Kindern und Leihoma entsteht häufig ein inniges Verhältnis. Ist von einem Tag auf den anderen kein Bedarf mehr für die Leihoma vorhanden, ist das für die Kinder und auch für die Leihomas mit einem Trennungsschmerz verbunden. Wird an ein Ende der Zusammenarbeit gedacht, sollte dieses nicht abrupt sein, sondern die Zusammenarbeit “sanft” ausklingen . Die Treffen werden dann im Zeitverlauf einfach immer seltener verabredet.

Das wünschen wir uns

  • Über eine kleine Aufmerksamkeit zu Weihnachten oder zum Geburtstag freuen sich nicht nur Kinder sondern auch die Leihomas.
  • Zwischendurch mal ein anerkennendes Wort oder ein Dankeschön ist unerläßlich und motiviert ungemein.

Das möchten wir nicht

  • Die Leihomas sollen nicht als billige Arbeitskraft mißbraucht werden. Im Mittelpunkt ihrer Arbeit steht die Kinderbetreuung. Kleinere Hausarbeiten wie etwa Kochen sind rein freiwillig.
  • Kinderbetreuung ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. Wer nicht bereit ist, dafür einen angemessenen Preis zu bezahlen, ist bei uns an der falschen Adresse. Liegt nicht eine Notlage vor, empfinden wir ein Feilschen beim Stundenlohn der Leihomas sowie bei der Vermittlungsgebühr als unangebracht.
  • Die beim Kennenlernen abgesprochene Bezahlung sollte auch eingehalten werden. Niemand mag hinter seinem Geld hinterherlaufen. Bereits ein ständiges Nachfragen ist unangenehm.

Zu guter Letzt

  • Informieren Sie sich über steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte. Kinderbetreuung gegen Bezahlung ist keine Gefälligkeitsleistung. Für alle in Privathaushalten beschäftigten Personen und dazu zählen auch die Leihomas muß vom „privaten Arbeitgeber“ nach dem Sozialgesetzbuch eine Unfallversicherung abgeschlossen werden. Der Jahresbeitrag ist gering und die Leihoma ist so versichert, wenn ihr während der Arbeit etwas passiert. Beachten Sie dazu die Hinweise auf unserer Seite zum Beschäftigungsverhältnis.